Gilt ein Testament weiter, wenn ich es aus der amtlichen Verwahrung nehme? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg.
Gilt ein Testament weiter, wenn ich es aus der amtlichen Verwahrung bzw. Hinterlegung nehme?
Wenn sie ein hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht nehmen, ist zu unterscheiden:
- ein notarielles Testament wird ungültig
- ein handschriftliches privates Testament gilt weiter. Sie müssen das handschriftliche Testament also vernichten oder in einem späteren Testament widerrufen, damit es seine Gültigkeit verliert.