Verdacht auf Testamentsfälschung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verdacht auf Testamentsfälschung
Die Familie des Popsängers Michal Jackson kam auch Jahre nach seinem Tod nicht zur Ruhe: so behaupteten die Geschwister des schwerreichen Superstars, dessen vor Zeugen errichtetes Testament zugunsten seiner Mutter und seiner Kinder sei eine Fälschung. Auch in Deutschland müssen sich Fachanwälte für Erbrecht und die Justiz immer wieder mit diesem Vorwurf enterbter Angehöriger beschäftigen. Doch wie können sich die wahren Erben gegen ein gefälschtes Testament wehren?
Die Fälschung oder Vernichtung eines Testamentes ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Trotzdem gibt es Fälle, in denen der Nachlass eines Verstorbenen aufgrund eines Testaments abgewickelt wird, das gar nicht vom Erblasser stammt oder dessen Inhalt dreist geändert wurde. Ein prominentes Beispiel: Der Fall des Privatsekretärs des ermordeten Walter Sedlmayr, der ein gefälschtes Testament vorlegte, das ihn als Alleinerben des berühmten bayerischen Schauspielers auswies. Weil diese Fälschung schlecht gemacht war, kam man dem selbsternannten Erben in diesem Fall aber bald auf die Schliche.
1/3 gefälscht?
Laut privater Aussage einer Schriftsachverständigen gegenüber Fachanwalt für Erbrecht, Gerhard Ruby, sollen übrigens 1/3 der von ihr geprüften Testamente gefälscht sein. Hierbei handelt es sich natürlich von vornherein um Testamente, bei denen ein Fälschungsverdacht gegeben war.
Den von einer möglichen Testamentsfälschung betroffenen ist zu raten, sich bei von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen und mit dessen Hilfe einen Schriftsachverständigen einzuschalten. Die Chancen Fälschungen zu entlarven, stehen oft gut. So überprüfen die Gutachter nicht nur die individuellen Merkmale einer Schrift, sondern untersuchen das Testament auch auf Manipulationspuren. Denn viele Fälscher fertigen anhand von Vergleichsmaterial Vorzeichnungen an, die dann überschrieben werden. Hinweise auf Manipulationen können Reste von Graphitminenabrieb sein; manchmal reicht auch schon eine seitliche Lichteinstrahlung, um eine Fälschung zu erkennen.
Nachlassgericht informieren
Betroffene sollten zunächst dem Nachlassgericht, bei dem das Testament eröffnet wird, einen Hinweis geben, dass und warum es sich ihrer Meinung nach um eine Fälschung handelt. Das Gericht muss einen begründeten Verdacht von Amts wegen prüfen. Verläuft die Prüfung ergebnislos oder geht das Gericht dem Verdacht nicht nach, können die benachteiligten Erben auch ein Parteigutachten in Auftrag geben. Dem Sachverständigen muss dazu das Original des Schriftstücks nebst geeignetem und möglichst umfangreichem Beweismaterial zugänglich gemacht werden. Wichtig sind dabei vor allem aussagekräftige Unterschriftsproben.
Vorsorge
Es gibt zusätzliche Maßnahmen, die man vorsorglich treffen kann, um die Fälschung des Letzten Willens eines Verstorbenen zu verhindern. Wir empfehlen zukünftigen Erblassern, die diesbezüglich Ängste haben, mit fachmännischer Hilfe ein Testament zu errichten und dieses in die besondere amtliche Verwahrung beim Verwahrungsgericht zu bringen. Dazu hinterlegt der Erblasser sein Testament gegen geringe Kosten beim Verwahrungsgericht seiner Wahl. Das Testament ist so vor Änderungen oder Vernichtung geschützt. Was jedoch nicht verhindern kann, dass ein raffinierter Fälscher einfach ein ganz anderes Testament anderen Inhalts und jüngeren Datums fertigt, in dem alle früheren Testamente widerrufen werden.