Grundstück
Grundstücksvermächtnis

Grundstücksvermächtnis: Wie klage ich es ein? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Grundstücksvermächtnis: Wie klage ich es ein?

Die Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses kann ganz schön schwierig sein. Ein Grundstücksvermächtnis ist die Zuwendung des Eigentums an einem Grundstück – meist Hausgrundstück – durch den Erblasser durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag). Was sich so einfach anhört, kann – je nach Fallkonstellation – zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Stellung des richtigen Klageantrags führen, wenn die Erben oder der Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses verweigert. Dann muss geklagt werden und der Klageantrag muss richtig sein, damit er nicht abgewiesen wird. Folgende Fallkonstellationen sind in der Praxis am Wichtigsten:

  • Der Vermächtnisnehmer klagt gegen Alleinerben
  • Der Vermächtnisnehmer ist nicht Miterbe und klagt gegen die Miterbengemeinschaft
  • Der Vermächtnisnehmer ist Miterbe und klagt gegen die anderen Miterben
  • Der Vermächtnisnehmer ist Miterbe und klagt nur gegen einen der Miterben, weil die anderen Miterben zur Vermächtniserfüllung bereit sind
  • Der Vermächtnisnehmer ist – wie seine Geschwister – gesetzlicher Miterbe zweier Erbengemeinschaften nach Vater und Mutter. Der letztversterbende Elternteil hat ihm das Eigentum an einem Grundstück das im Eigentum beider Erbengemeinschaften (nach Vater und Mutter) testamentarisch durch Legat zugewandt.

Wird ein Grundstücksvermächtnis vom Alleinerben oder den Miterben nicht freiwillig erfüllt, muss es der Vermächtnisnehmer einklagen. Der Klageantrag geht auf

  • Auflassung bzw. Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück nach § 873 BGB (sog. Auflassung nach § 925 BGB) und auf
  • Bewilligung der Eintragung des Klägers im Grundbuch als Eigentümer (§ 19 GBO).

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