Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Verfügung von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag, von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist. Er entsteht mit dem Tod des Erblassers. Außerdem muss der Wert des Nachlasses größer als Null sein oder es müssen Schenkungen vorliegen, die einen außerordentlichen Pflichtteilsanspruch, den Pflichtteilsergänzungsanspruch, auslösen.