Halbgeschwister im Erbrecht: Vorsicht bei Ausschlagung eheliche Kinder. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Halbgeschwister im Erbrecht: Vorsicht bei Ausschlagung eheliche Kinder
Frage:
Wir sind die zwei ehelichen Kinder unserer Eltern. Unser verstorbener Vater hatte kein Testament errichtet, so dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Er hat noch eine nichteheliche Tochter. Können wir die Erbschaft ausschlagen, damit unsere Mutter Alleinerbin wird?
Antwort:
Nein. Es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. Ihre Mutter ist zu 1/2 Erbe, und die drei Kinder des Vaters (auch das nichteheliche) Erben zu je 1/6. Wenn Sie beide ausschlagen, erhöht sich der Erbteil Ihrer Halbschwester auf 1/2.
Sollten Sie bereits ausgeschlagen haben, können Sie die Ausschlagung in der Regel nicht mehr rückgängig machen.