Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft . Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft?
Frage:
Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft?
Antwort:
Sechs Wochen. Hatte aber der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt oder hält sich der Erbe beim Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aus, so beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate.
Die Ausschlagungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von den Anfall (= Kenntnis vom Erbschaftserwerb, bei gesetzlicher Erbfolge idR mit Todesfall) und dem Grunde der Berufung (gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag) Kenntnis erlangt.
Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, so beginnt die Frist nicht vor der Verkündung der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Was man nach den sechs Wochen noch machen kann lesen Sie hier.