Darf die Bank Geld für Kontoauszüge verlangen, die ich nach dem Tod der Eltern nachgefordert habe? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Darf die Bank Geld für Kontoauszüge verlangen, die ich nach dem Tod der Eltern nachgefordert habe?

Ich bin mit meiner Schwester Miterbe nach den Eltern. Die Schwester hat die letzten Jahre alles verwaltet. Jetzt sagt sie, es seien keine Kontoauszüge mehr da. Ich habe bei den Banken meiner Eltern den Erbschein vorgelegt und die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre nachgefordert. Jetzt bekomme ich eine saftige Rechnung von der Bank und die Bank hat auch meine Schwester informiert. Ist das in Ordnung?

Ja, das Recht auf die Kontoauszüge steht der Erbengemeinschaft zu und dazu gehört auch ihre Schwester.

Da die Bank schon einmal Kontoauszüge versandt hat, nämlich an ihre Eltern, als die noch lebten, darf sie für die Erstellung der neuen Kontoauszüge auch ein Entgelt verlangen. Die Banken nehmen meistens Pauschalen von oft über 100 Euro pro Jahr; Tendenz stetig steigend. Da kommt für zehn Jahre nicht selten ein Betrag von weit über 1000 Euro zusammen. Ob dies rechtens ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Gebühren, die die Bank verlangen darf, müssen sich an den wirklich entstandenen Kosten orientieren.

So hat der Bundesgerichtshof eine von einer Bank verwendete Klausel, mit der sie für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro erhob, für unwirksam erklärt. Eine solche Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Nacherstellung für die weit überwiegende Zahl der Bankkunden tatsächlich deutlich geringere Kosten verursacht, als in der Pauschale ausgewiesen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2013 entschieden (Az.: XI ZR 66/13).

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