Hofvermerk hängt von der Lage der Hofstelle ab, Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Hofvermerk hängt von der Lage der Hofstelle ab
Nicht die landwirtschaftliche Besitzung, sondern nur die Lage der Hofstelle (NRW oder Hessen) entscheidet darüber, ob eine landwirtschaftliche Besitzung als „Hof“ im Sinne der Höfeordnung eingetragen werden kann.
Für Experten:
OLG Hamm v. 15.12.2009 – 10 W 78/09