Ich bin geschieden und muss meinem Ex-Gatten Unterhalt zahlen. Geht diese Schuld auf meine Erben über? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ich bin geschieden und muss meinem Ex-Gatten Unterhalt zahlen. Geht diese Schuld auf meine Erben über?
Ja. Mit dem Tod endet die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nicht, sondern geht auf Ihre Erben über. Ihre Erben haften aber nur begrenzt. Sie müssen höchstens so lange Unterhalt zahlen, bis der Pflichtteil erreicht ist, den Ihr Exgatte bekommen hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Das ist in der Regel 1/8 des Erbes.