Ist das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfassungswidrig? Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht, Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Lesen Sie hierzu meinen Beitrag auf www.hof-erbrecht.de.
Eigentlich ist schon alles da. Ohne Landeserbenrechte würde überall in Deutschland das Hofzuweisungsverfahren nach §§ 13 ff. GrdstVG gelten.
Gerhard Ruby auf www.hof-erbrecht.de
Die dortigen Regelungen zum richterlichen Hofzuweisungsverfahren
- entsprechen dem erbrechtlichen Grundprinzip der Universalsukzession, sind
- angemessen,
- einzelfallgerecht und wären bei Wegfall der Landesanerbenrechte und der HöfeO zugleich
- ein Beitrag zur Rechtseinheit,
- Rechtsgleichheit und
- Rechtssicherheit.