Ist das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfassungswidrig? Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht, Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Lesen Sie hierzu meinen Beitrag auf www.hof-erbrecht.de.
Ist das Sondererbrecht der Landwirtschaft noch zeigemäß?

Eigentlich ist schon alles da. Ohne Landeserbenrechte würde überall in Deutschland das Hofzuweisungsverfahren nach §§ 13 ff. GrdstVG gelten.

Gerhard Ruby auf www.hof-erbrecht.de

Die dortigen Regelungen zum richterlichen Hofzuweisungsverfahren

  • entsprechen dem erbrechtlichen Grundprinzip der Universalsukzession, sind
  • angemessen,
  • einzelfallgerecht und wären bei Wegfall der Landesanerbenrechte und der HöfeO zugleich
  • ein Beitrag zur Rechtseinheit,
  • Rechtsgleichheit und
  • Rechtssicherheit.

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