Wann endet die Nachlassverwaltung? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Wann endet die Nachlassverwaltung?

1. Durch Aufhebung seitens des Nachlassgerichts, und zwar

  • wenn nach Befriedigung oder Sicherstellung der bekannten Nachlassverbindlichkeiten der Überschuss an die Erben ausgehändigt ist;
  • wenn sich ergibt, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

2. Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz.

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