Wann endet die Nachlassverwaltung? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Wann endet die Nachlassverwaltung?
1. Durch Aufhebung seitens des Nachlassgerichts, und zwar
- wenn nach Befriedigung oder Sicherstellung der bekannten Nachlassverbindlichkeiten der Überschuss an die Erben ausgehändigt ist;
- wenn sich ergibt, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
2. Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz.