Wird Insolvenzverfahren nach Tod des Schuldners Nachlassinsolvenz? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wird Insolvenzverfahren nach Tod des Schuldners Nachlassinsolvenz?
Ja. Der Übergang von der normalen Insolvenz zur Nachlassinsolvenz erfolgt automatisch, wenn der Schuldner nach Stellung des Antrags auf die normale Insolvenz stirbt.
- Das Regelinsolvenzverfahren wird automatisch mit den Erben fortgeführt. Sind diese unbekannt, wird ein Nachlasspfleger für sie bestellt.
- Beim Verbraucherinsolvenzverfahren müssen die Erben den Übergang in die Nachlassinsolvenz ebenfalls nicht beantragen. Es wird dann der Treuhänder entweder entlassen oder zum Nachlassinsolvenzverwalter bestellt.