Stirbt mit dem Landwirt auch der Hof? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Stirbt mit dem Landwirt auch der Hof?

Frage:

Mein Vater ist gestorben. Er hat immer gesagt, ich würde unseren Bauernhof erben, weil ich seit Jahren in der Landwirtschaft mitarbeite. Jetzt ist er gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Meine Geschwister wollen den Hof teilen und verkaufen. Kann ich das verhindern?

Antwort:

Ja, Ihnen kann mit dem Zuweisungsverfahren vor dem Landwirtschaftsgericht geholfen werden. Gehört ein Hof einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft kann er unter gewissen Voraussetzungen einem wirtschaftsfähigen Miterben zugewiesen werden. Die weichenden Erben werden dann nach dem niedrigen Ertragswert abgefunden.

Tipp:

Das landwirtschaftliche Erbrecht ist eine Spezialmaterie mit vielen Besonderheiten. So kann man z.B. auch erreichen, dass der Pflichtteil der weichenden Erben niedrig ausfällt, wenn man im Testament eine Ertragswertanordnung trifft. Das wird auch von Rechtsanwälten, Notaren und landwirtschaftlichen Beratern immer wieder übersehen. Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die auch auf dem Gebiet des Landwirtschaftserbrechts ständig wissenschaftlich arbeitet. Fachwissenschaftliche Veröffentlichungen zum Landwirtschaftserbrecht, Leibgedingsrecht, Anerbenrecht, Hofgütergesetz, zur (fortgesetzten) Gütergemeinschaft oder zum Zuweisungsverfahren sind eines der Markenzeichen unserer Kanzlei.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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