Pflichtteilsberechtigung gegenseitig? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteilsberechtigung gegenseitig?
Frage:
Ist die Pflichtteilsberechtigung wechselseitig?
Antwort:
In der Regel ja, aber nicht immer. Kinder und Eltern sind wechselseitig pflichtteilsberechtigt, bis die Kinder selbst Kinder bekommen. Dann besteht kein Pflichtteilsrecht der Eltern mehr, aber nach wie vor ein Pflichtteilsrecht der Kinder.
Eheleute sind gegenseitig pflichtteilsberechtigt.
Der Enkel ist den Großeltern gegenüber pflichtteilsberechtigt (und hat auch Pflichtteilsansprüche sofern das Elternteil vorverstorben ist), die Großeltern sind gegenüber den Enkeln aber nicht pflichtteilsberechtigt.