Ehegattenerbrecht ausgeschlossen, wenn Scheidungsantrag gestellt ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Ehegattenerbrecht ausgeschlossen, wenn Scheidungsantrag gestellt ist?
Ja, das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Dabei ist zu beachten, dass immer nur nach dem Ehegatten das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen ist, der den Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung zugestimmt hatte. Hatte der Erblasser keinen Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung nicht zugestimmt, so kann der andere, überlebende Ehegatte ihn immer noch beerben, selbst dann wenn der überlebende Ehegatte seinerseits Scheidungsantrag gestellt hatte