Testament von einem Stellvertreter errichten lassen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann man sein Testament von einem Stellvertreter errichten lassen?
Nein, der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten.
§ 2064 BGB Persönliche Errichtung
Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten.