Kann der Erblasser eine in seinem Testament errichtete Stiftung zugleich zum Erben einsetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann der Erblasser eine in seinem Testament errichtete Stiftung zugleich zum Erben einsetzen?
Ja. Die Genehmigung der Stiftung, die ja von der Behörde noch erfolgen muss, wirkt in diesem Falle zurück. Die Stiftung gilt für Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tode entstanden (embryo moralis).
§ 84 BGB Anerkennung nach Tod des Stifters
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden.