Ausschlagung

❌🏡 Ausschlagung der Nacherbschaft

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Germany

Kann der Nacherbe die Erbschaft vor Eintritt der Nacherbfolge ausschlagen? 🤔

Ja! Ein Nacherbe kann seine Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.
✅ In diesem Fall bleibt die Erbschaft beim Vorerben, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.


📜 Gesetzliche Regelung: § 2142 BGB Ausschlagung der Nacherbschaft

(1) Der Nacherbe kann die Erbschaft ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.
(2) Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.


🧐 Was bedeutet das in der Praxis?

  • Nacherben sind zukünftige Erben, die erst erben, wenn der Vorerbe verstirbt.
  • Vorzeitig ausschlagen? ✔️ Möglich, aber nur nach dem ersten Erbfall, nicht vorher.
  • Erbfolge ohne Nacherbe: Falls keine weitere Regelung besteht, bleibt das Erbe beim Vorerben.
  • ⚠️ Wichtig: Die Ausschlagung muss formgerecht erfolgen, entweder direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar!

💡 Tipp: Eine gut durchdachte Nachlassplanung kann Streitigkeiten vermeiden und Klarheit für alle Beteiligten schaffen! 🏡📜✨

 

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