Die größten Fehler beim Vererben: Keine Ersatzerben bestimmen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Keine Ersatzerben bestimmen
Wer erbt, wenn der testamentarisch eingesetzte Erbe im Erbfall gar nicht mehr lebt? Das kann im Einzelfall sehr fraglich sein. Streit ist vorprogrammiert. Auch kommt es vor, dass Ersatzerbe wird, wer nach dem Willen des Verstorbenen partout nichts hatte bekommen sollen. Die Regelung der Ersatzerbschaft gehört also unbedingt in ein Testament. Die Formulierung ist einfach:
Sollte mein Alleinerbe A wegfallen, bestimme ich B zum Ersatzerben, wiederum ersatzweise C.