Kann ich mit meinem minderjährigen Sohn einen Gesellschaftsvertrag schließen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich mit meinem minderjährigen Sohn einen Gesellschaftsvertrag schließen?
Grundsätzlich schon; aber sie dürfen ihr minderjähriges Kind nicht beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit sich selbst vertreten. Für ihr Kind ist – in der Praxis so gut wie immer – ein Ergänzungspfleger zu bestellen, der dann prüft, ob der Vertragsschluss Interessen ihres Kindes gefährdet.
Nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag für ihr über 7 Jahre altes Kind lediglich rechtlich vorteilhaft ist- was selten der Fall ist, da das Kind in der Regel Rechtspflichten treffen – ist ein Ergänzungspfleger entbehrlich.
Wird der Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen, ist zudem eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Gleiches gilt, wenn Schulden übernommen werden (z.B. Übertragung eines Hauses im Wert von 500.000 Euro, auf dem noch 100.000 Euro Schulden lasten).
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