Testament: Was bedeutet es, wenn jemand Text und Unterschrift durchgestrichen hat? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testament: Was bedeutet es, wenn jemand Text und Unterschrift durchgestrichen hat?
Es stellt sich natürlich die Frage, ob ein solches Testament noch wirksam ist. In einem echten Fall wurde ein Testament fünf Jahre vor dem Tod des Erblassers von diesem geschrieben und unterschrieben. Nach seinem Tod fand man es mit diagonaler Linie durchgestrichen auf. Die Unterschrift war mehrmals mit Strichen durchkreuzt.
Wäre im Fall nicht sicher gewesen, wer das Testament durchgestrichen hat, wäre auch die Wirksamkeit des Testaments als Lösung in Frage gekommen.
Im Gerichtsfall war es aber einfacher. Es war klar, dass der Erblasser selbst das Testament durchgestrichen hatte. So kam das Gericht zum Ergebnis:
„Streicht ein Erblasser den Text seines Testaments und zusätzlich seine Unterschrift komplett durch, so ist davon auszugehen, dass er diese Verfügung widerrufen hat. Das widerrufene Testament kann jedoch zur Auslegung eines späteren, unvollständig gebliebenen Testaments herangezogen werden, wenn der Erblasser dieses Testament gemeinsam mit dem widerrufenen Testament in einem Umschlag verschlossen und aufbewahrt hat.“