Kann man eine Erbschaft unter einer Bedingung annehmen oder ausschlagen?
Kann man eine Erbschaft unter einer Bedingung annehmen oder ausschlagen?
Eine Erbschaft kann man innerhalb von sechs Wochen nach der Testamentseröffnung ausschlagen. Liegt kein Testament vor, muss die Ausschlagung in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall erfolgen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Problematisch ist es, wenn man das Vermögen des Erblassers nicht kennt bzw. überhaupt keine Ahnung von den Vermögensverhältnisses des Verstorbenen hat. Nimmt man dann eine überschuldete Erbschaft an, z.B. allein durch Ablauf der sechs Wochen, kann das sehr unangenehm werden, auch wenn eine Nachlassinsolvenz immer noch möglich ist.
Frage:
Kann man die Erbschaft unter einer Bedingung annehmen, z.B. nur unter der Bedingung, dass sie nicht überschuldet ist?
Antwort:
Nein, bei der Erbschaftsannahme sind keine Bedingungen möglich. Bedingungen sind zukünftige ungewisse tatsächliche Ereignisse.
Rechtsbedingungen, z.B. „falls ich gesetzlicher Erbe bin“ sind allerdings keine Bedingungen, nämlich kein ungewisses zukünftiges Ereignis. Es steht rechtlich nämlich schon fest, ob man gesetzlicher Erbe ist oder nicht.



