Kann Treuhänder in Restschuldbefreiung für Schuldner Erbschaft ausschlagen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann Treuhänder in Restschuldbefreiung für Schuldner Erbschaft ausschlagen?
Frage:
Kann der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren die Ausschlagung einer Erbschaft durch den Schuldner verhindern oder sogar die Erbschaft annehmen?
Antwort:
Nein. Es fehlt ihm die Befugnis über das Vermögen und damit auch über die angefallene Erbschaft zu verfügen. Auch dürfte ein Obliegenheitsverstoß des ausschlagenden Schuldners bei einer Ausschlagung zu verneinen sein, so dass die Restschuldbefreiung nicht zu versagen ist. Der Grundsatz wonach eine während der Restschuldbefreiung angefallene Erbschaft zwischen Schuldner und Gläubigern (nur) zu teilen ist und nicht insgesamt an die Gläubiger geht, will dem Schuldner einen Anreiz für die Annahme der Erbschaft bieten. Die Freiheit des vorläufigen Erben zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist auch im Restschuldbefreiungsverfahren zu beachten.