Testament in Konstanz machen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Sie kommen aus Konstanz oder Umgebung und überlegen sich, ob Sie nicht ein Testament machen sollen? In der Regel ist ein Testament immer sinnvoll, gerade auch für Ehepaare. Das gilt für Ehepaare mit Kindern und ist für kinderlose Ehepaare fast noch wichtiger. Die wohl beliebteste Testamentsform ist dabei das Berliner Testament. Bei RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht in Konstanz arbeiten aktuell vier Fachanwälte für Erbrecht. Seit 2000 wird Kanzleinhaber Gerhard Ruby vom Münchener Nachrichtenmagazin ununterbrochen als deutscher Top-Anwalt für Erbrecht ausgezeichnet. Die Wirtschaftswoche zählte die Erbrechtskanzlei Ruby 2009 und 2019 jeweils zu den 25 besten Erbrechtkanzleien in Deutschland. Sie sollten auf jeden Fall eine Erstberatung für ein Testament bei uns in Anspruch nehmen, bei der wir Ihre besondere erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Situation umfassen klären können. Wir rechnen nach Stundensätzen ab, so dass Sie keine Minute zu viel bezahlen.
Berliner Testament
In einem Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby beantwortet für den STAZ die zehn wichtigsten Fragen zum Berliner Testament.
1. Wer kann ein Berliner Testament errichten?
Nur Ehegatten und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (sog. „Homo-Ehe“) . Kein Berliner Testament können bloße Lebensgefährten oder Geschwister errichten, auch nicht Verlobte!
2. Sind Ehegattentestament, gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament dasselbe?
Die Begriffe Ehegattentestament und gemeinschaftliches Testament bedeuten letztlich dasselbe.
3. Welche Form ist bei der Errichtung eines privaten Berliner Testaments zu beachten, damit es wirksam ist?
Es reicht aus, wenn einer der Ehegatten das Testament eigenhändig handschriftlich schreibt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mit unterschreibt. Erforderlich ist immer Handschriftlichkeit von A bis Z.
4. Wie kann man den überlebenden Ehegatten in einem Ehegattentestament absichern?
Der überlebende Ehegatte wird fast immer als alleiniger Vollerbe eingesetzt. Als alleiniger Vollerbe verschmilzt die Erbschaft mit seinem eigenen Vermögen, das der Erbe vorher schon hatte, zu einer einheitlichen Vermögensmasse. Alles gehört ihm.
5. Was ist ein Berliner Testament?
Es ist eine Deutschland sehr beliebte Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten. In diesem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des länger lebenden Ehegatten der gemeinsame Nachlass den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Man spricht insoweit auch von der Schlusserbeneinsetzung der Kindern.
6. Können die Kinder beim Berliner Testament den Pflichtteil geltend machen?
Vielen denken, dass die Kinder, die ja sowieso Schlusserben nach dem länger lebenden Ehegatten werden, keinen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils geltend machen könnten. Das ist aber ein Irrtum. Ein pflichtteilsberechtigtes Kind, kann bei der Alleinerbeneinsetzung eines Elternteils im ersten Erbfall seinen Pflichtteil einfordern. Um solche Kinder von der Geltendmachung des Pflichtteils abzuhalten, sollte man eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel einbauen. Das Kind, das z.B. nach dem Tod des Vaters den Pflichtteil geltend macht, erhält auch nach dem Tod der Mutter nur den Pflichtteil, während die anderen, die braven Kinder, den doppelt so hohen Erbteil erhalten.
7. Hat das Berliner Testament auch Nachteile?
Die Nachteile des Berliner Testaments können groß und überraschend sein.
Besonders schlimm ist die sogenannte Bindungsfalle nach dem Tod des ersten Ehegatten. Der überlebende Ehegatte kann dann kein neues Testament mehr erreichten. Hier hilft eine Abänderungsklausel.
Böswillig Schenkungen an Dritte, die der überlebende Ehegatte nach dem Tod seines Partners vorgenommen hat, können nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten rückgängig gemacht werden.
Bei großen Vermögen drohen auch Erbschaftsteuernachteile, da nach dem Tod des ersten Ehegatten die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder nach ihm verschenkt werden.
8. Kann man ein Berliner Testament wieder aufheben?
Die Eheleute können ein Berliner Testament durch ein neues Testament gemeinsam widerrufen. Ein Widerruf hinter dem Rücken des anderen Ehegatten im stillen Kämmerlein ist nicht möglich.
9. Kann man den Schlusserben nach dem Tod des ersten Ehegatten durch andere Erben ersetzen?
Normalerweise nicht. Das geht nur, wenn diese Abänderung im Berliner Testament von beiden Eheleuten für den überlebenden vorbehalten wurde.
10. Was passiert, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet?
Dann kann er das bindend gewordene Testament anfechten. Folge ist, dass das ganze Berliner Testament zusammenbricht. Es gilt dann rückwirkend auf den Tod des Erstverstorbenen Ehegatten die gesetzliche Erbfolge. Die Anfechtung muss aber innerhalb eines Jahres nach der Heirat erfolgen.