Keine Bindungswirkung der vom Lage-FA getroffenen Artfeststellung für ErbSt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Keine Bindungswirkung der vom Lage-Finanzamt getroffenen Artfeststellung für die Erbschaftsteuer
Der in einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer im Anschluss an die Artfeststellung als „bebautes Grundstück“ enthaltene Vermerk des Lage-Finanzamts „Zurechnung zu einem Gewerbebetrieb. Das Grundstück gehörte bisher als Betriebsgrundstück zu einem Gewerbebetrieb … KG“ entfaltet keine Bindungswirkung im Sinne des § 182 Abs. 1 Satz 1 AO für die bei der Erbschaftsteuerfestsetzung zu treffende Entscheidung über die Gewährung der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a.F.
Für Experten:
FG Köln vom 16.12.2009 – 9 K 1853/05 –