Können Verschollene für tot erklärt und dann beerbt werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Können Verschollene für tot erklärt und dann beerbt werden?
Ja, das ist nach dem Verschollenheitsgesetz möglich. Die Todeserklärung ist z.B. zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat,
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10 Jahre
verstrichen sind. Wenn also jemand einfach verschwindet, kann er nach 10 Jahren für tot erklärt werden. Wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hatte, kann er schon nach 5 Jahren für tot erklärt werden:
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5 Jahre ab 80. Lebensjahr.
Eine Todeserklärung vor Beendigung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres ist aber nicht möglich:
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nicht vor 25. Lebensjahr.
Liegt ein Fall der so genannten Kriegs-, See-,Luft- oder Gefahrsverschollenheit vor, verkürzt sich diese Frist auf 6 Monate bzw. ein Jahr:
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besondere Gefahr: 6 Monate / 1 Jahr
Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Ist dies nicht der Fall und taucht der für tot erklärte später wieder auf, kann er die Erbschaft von den falschen Erben herausverlangen.


