Einzelnachfolge und Gesamtnachfolge. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
- Einzelnachfolge (Singularzession) ist der Eintritt in einzelne Rechte und Verpflichtungen (z.B. Eigentumserwerb eines Autos).
- Gesamtnachfolge ist der Eintritt in die gesamte Rechtsstellung des Vorgängers (z.B. Erbfolge, bei der alle Rechte und Pflichten auf den Erben übergehen).