Leasingvertrag bei Todesfall kündigen
Frage
Mein Vater hatte für mich einen Leasingvertrag bei einem Autohändler in Bad Cansstatt geschlossen. Ich durfte das Auto fahren. Jetzt ist mein Vater tot. Ich bin Erbin geworden. Ich möchte den Leasingvertrag beenden.
Antwort
Da Sie sich entschlossen haben, das Erbe anzunehmen und das Leasingverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ist der Leasingvertrag von Ihnen binnen der Monatsfrist des § 580 BGB zu kündigen.
§ 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Bürgerliches Gesetzbuch
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.