Erbteil meines minderjährigen Sohnes verkaufen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Germany.
Kann ich den Erbteil meines minderjährigen Sohnes verkaufen?
Frage:
Ich bin geschieden. Jetzt ist mein Ex-Mann verstorben. Er war noch einmal verheiratet. Seine zweite Frau und unser gemeinsamer Sohn sind Erben meines Ex zu je 1/2 geworden. Seine jetzige Frau würde gerne den Erbteil meines minderjährigen Sohnes abkaufen. Geht das?
Antwort:
Das geht schon, doch bedarf bei einem minderjährigen Erben die Verfügung, mit der ein Erbteil übertragen wird, nicht nur der notariellen Beurkundung, sondern auch der Genehmigung des Familiengerichts.
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3, 5, 8 bis 11 ein Vormund der Genehmigung bedarf.§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:
1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen oder über eine ihm angefallene Erbschaft oder über seinen künftigen gesetzlichen Erbteil oder seinen künftigen Pflichtteil verpflichtet wird, sowie zu einer Verfügung über den Anteil des Mündels an einer Erbschaft,
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