Wann kann sich Bank auf Fortbestand der Bankvollmacht nicht berufen?

Bankvollmacht: Wann kann sich die Bank auf den Fortbestand der Vertretungsmacht nicht berufen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Bankvollmacht: Wann kann sich die Bank auf den Fortbestand der Vertretungsmacht nicht berufen?

Wenn die Bank bei der Vorname einer Auszahlung das Erlöschen der Vollmacht kennt oder kennen muss.

§ 173 BGB Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
   Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.

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