Das „Alleinerbenmodell“ als Testament für Unternehmer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Alleinerbenmodell als Testament für Unternehmer
Als „Alleinerben-Vermächtnisnehmer-Modell“ bezeichnet man einen Testamentstyp bei der Unternehmensnachfolge. Mit diesem Typ der Testamentsgestaltung werden die Einkommensteuerfolgen vermieden, welche die Ausgleichszahlungen unter Unternehmenserben und weichenden Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft auslösen können. Beim „Alleinerbenmodell“ wird der Unternehmenserbe zum Alleinerben eingesetzt und die weichenden Erben erhalten Vermächtnisse, die einkommensteuerneutral sind. Dies ist für die Vermächtnisnehmer vorteilhaft. Der Unternehmenserbe kann die Vermächtnisleistungen allerdings steuerlich nicht geltend machen.