Muss das Finanzamt eine Erwachsenenadoption anerkennen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss das Finanzamt eine Erwachsenenadoption anerkennen?
Wenn das Familiengericht eine Erwachsenenadoption ausgesprochen hat, ist diese selbstverständlich auch gegenüber dem Finanzamt verbindlich. Das Finanzamt hat keinerlei Möglichkeiten hiergegen vorzugehen. Nur das Familiengericht ist zuständig, die Adoptionsvoraussetzungen zu prüfen und zu bejahen.
Voraussetzung für eine Erwachsenenadoption
ist insbesondere, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden (das ist derjenige, der adoptiert werden soll) ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits besteht. Das Familiengericht prüft also, ob die Annahme als Kind sittlich gerechtfertigt ist. Wenn die Erwachsenenadoption u. a. auch wegen steuerlicher Gründe durchgeführt werden soll, ist dies für sich genommen kein Hinderungsgrund für eine Erwachsenenadoption.
Die Erwachsenenadoption ist ein aufwendiges Verfahren, hier muss insbesondere die Begründung sorgfältig dem Familiengericht dargelegt werden. Sie sollten sich deshalb hier unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen. Wir helfen Ihnen in allen Fällen der Erwachsenenadoption gerne weiter.