Was muss ich als Testamentsvollstrecker beim Antrag auf Nachlassinsolvenz beachten? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was muss ein Testamentsvollstrecker bei Nachlassinsolvenz beachten?
Der Antrag ist beim Amtsgericht als Insolvenzgericht zu stellen. Als Testamentsvollstrecker ist Ihre Antragstellung erleichtert. Ihr Antrag ist bereits zulässig, wenn Sie den Insolvenzgrund nachvollziehbar darlegen. Hier werden also die gleiche, geringe Messlatte angelegt, wie beim Insolvenzantrag eines Schuldners selbst. Es reicht aus, wenn der Antrag die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lässt. Eröffnungsgründe für die Nachlassinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses.
Stellen Miterben oder Nachlassgläubiger den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens müssen sie den Insolvenzgrund glaubhaft machen.