Muss ein Testamentsvollstrecker Weisungen der Erben befolgen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss ein Testamentsvollstrecker Weisungen der Erben befolgen?
Nein. Maßgebend ist nur der vom Testamentsvollstrecker aufgestellte Teilungsplan. Ein Teilungsplan der Erben ist für den Testamentsvollstrecker nicht verbindlich. Entscheidend ist immer nur das Testament oder das Gesetz.