Muss Testamentsvollstrecker Weisungen der Erben befolgen?

Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker

Muss ein Testamentsvollstrecker Weisungen der Erben befolgen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Muss ein Testamentsvollstrecker Weisungen der Erben befolgen?

 

Nein. Maßgebend ist nur der vom  Testamentsvollstrecker aufgestellte Teilungsplan. Ein Teilungsplan der Erben ist für den  Testamentsvollstrecker nicht verbindlich. Entscheidend ist immer nur das Testament oder das Gesetz.

 

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