Was ist notwendiges Betriebsvermögen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Beim „notwendigen Betriebsvermögen“ handelt es sich um einen Begriff aus dem Einkommensteuerrecht.
Notwendiges Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar den Zwecken eines Betriebes dienen und für die Führung des Betriebs wesentlich oder unentbehrlich sind, wie zum Beispiel Betriebsgebäude und Maschinen (EStR 4.1).
Einkommensteuerrichtlinien