Zum notariellen Nachlassverzeichnis. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zum notariellen Nachlassverzeichnis: Keine Kontenfahndung, aber Kfz-Laufleistung
In Pflichtteilsrechtstreitigkeiten erwarten sich Pflichtteilsberechtigte häufig viel von notariellen Nachlassverzeichnissen nach „ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB. So hat jüngst das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 21.05.2012 die Eigenverantwortlichkeit des Notars für den Inhalt des Verzeichnisses betont.
Keine Rasterfahndung …
Es hat den Notar aber nicht zu einer Rasterfahndung nach Konten des Erblassers bei lokalen Kreditinstituten verpflichtet. Es bedürfe einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein weiterer Konten, die einen Ansatzpunkt für eine Ermittlungspflicht des Notars bilden könnte.
aber Laufleistung bei Fahrzeug
Das Oberlandesgericht stellt weiter klar, dass es für die Nachlasszugehörigkeit eines Fahrzeugs auf die Eigentümerstellung des Erblassers ankomme, nicht hingegen auf die straßenverkehrsrechtliche Haltereigenschaft, und mahnt die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs als wesentlichen wertbestimmenden Faktor an.