🏡 Pflichtteilsrisiko reduzieren bei nichtehelichen Lebensgefährten
„Trick 17“ erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
❓ Ausgangslage:
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Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
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Beide Partner haben Kinder aus früheren Ehen.
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Gemeinsam besitzen Sie ein Haus.
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Ziel: Die Kinder sollen möglichst nichts vom Haus erhalten.
🛠️ Der „Trick 17“:
| ➡️ | Jeder Partner schenkt seine Miteigentumshälfte dem anderen. | | ➡️ | Gleichzeitig wird ein freies Rückforderungsrecht für den Fall des Vorversterbens des Partners vorbehalten. |
Beispiel:
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Sie schenken Ihre Hälfte an Ihre Lebensgefährtin.
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Ihre Lebensgefährtin schenkt ihre Hälfte an Sie.
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Stirbt einer der Partner zuerst, fordert der Überlebende seine einst geschenkte Hälfte zurück.
📚 Juristische Bewertung
| ⚖️ | Die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) hängt entscheidend davon ab, wann die 10-Jahresfrist beginnt zu laufen. |
🧠 Streitpunkt: Hemmt das Rückforderungsrecht den Fristbeginn?
Zwei Auffassungen gibt es:
❌ | Weit verbreitete Meinung: |
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🔒 | Ein freies Rückforderungsrecht hemmt den Fristbeginn. |
📚 | Begründung: Solange der Schenker das Haus theoretisch zurückfordern kann, bleibt es wirtschaftlich in seinem Vermögen. Keine echte Schenkung = Pflichtteilsrisiko bleibt. |
✅ | Andere Meinung (der ich folge): |
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🔓 | Ein freies Rückforderungsrecht hemmt nicht den Fristbeginn. |
🍃 | Begründung: Entscheidend ist der tatsächliche Nutzungsverzicht (Genussverzicht). |
🧠 | Solange der Schenker sein Recht nicht ausübt, ist die Schenkung voll wirksam – die 10-Jahresfrist läuft. |
👉 Das bedeutet nach dieser Auffassung:
Wird die Schenkung frühzeitig gemacht und wird das Rückforderungsrecht nicht ausgeübt, können die Kinder nach 10 Jahren keine Pflichtteilsergänzung mehr verlangen!
⚠️ Wichtig:
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Diese Frage ist rechtlich umstritten.
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Es gibt keine absolute Sicherheit, wie ein Gericht im Streitfall entscheiden wird.
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Eine saubere Gestaltung der Schenkungsverträge und eine klare Dokumentation sind essenziell!
📌 Zusammengefasst:
| ✅ | Der „Trick 17“ kann bei frühzeitiger Umsetzung helfen, Pflichtteilsergänzungsansprüche zu minimieren. | | ⚠️ | Streitige Rechtslage: Ein Restrisiko bleibt bestehen. | | 🛡️ | Klare notarielle Gestaltung und juristische Begleitung sind unverzichtbar! |
🌟 Fazit:
Mit Schenkungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten und kluger Rückforderungsregelung lässt sich Pflichtteilsrisiko reduzieren.
Aber Achtung: Wegen der juristischen Unsicherheit sollte jede Gestaltung individuell geprüft und professionell umgesetzt werden!