🏡 Pflichtteilsrisiko reduzieren bei nichtehelichen Lebensgefährten

„Trick 17“ erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


❓ Ausgangslage:

  • Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

  • Beide Partner haben Kinder aus früheren Ehen.

  • Gemeinsam besitzen Sie ein Haus.

  • Ziel: Die Kinder sollen möglichst nichts vom Haus erhalten.


🛠️ Der „Trick 17“:

| ➡️ | Jeder Partner schenkt seine Miteigentumshälfte dem anderen. | | ➡️ | Gleichzeitig wird ein freies Rückforderungsrecht für den Fall des Vorversterbens des Partners vorbehalten. |

Beispiel:

  • Sie schenken Ihre Hälfte an Ihre Lebensgefährtin.

  • Ihre Lebensgefährtin schenkt ihre Hälfte an Sie.

  • Stirbt einer der Partner zuerst, fordert der Überlebende seine einst geschenkte Hälfte zurück.


📚 Juristische Bewertung

| ⚖️ | Die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) hängt entscheidend davon ab, wann die 10-Jahresfrist beginnt zu laufen. |


🧠 Streitpunkt: Hemmt das Rückforderungsrecht den Fristbeginn?

Zwei Auffassungen gibt es:

Weit verbreitete Meinung:
🔒 Ein freies Rückforderungsrecht hemmt den Fristbeginn.
📚 Begründung: Solange der Schenker das Haus theoretisch zurückfordern kann, bleibt es wirtschaftlich in seinem Vermögen. Keine echte Schenkung = Pflichtteilsrisiko bleibt.

Andere Meinung (der ich folge):
🔓 Ein freies Rückforderungsrecht hemmt nicht den Fristbeginn.
🍃 Begründung: Entscheidend ist der tatsächliche Nutzungsverzicht (Genussverzicht).
🧠 Solange der Schenker sein Recht nicht ausübt, ist die Schenkung voll wirksam – die 10-Jahresfrist läuft.

👉 Das bedeutet nach dieser Auffassung:
Wird die Schenkung frühzeitig gemacht und wird das Rückforderungsrecht nicht ausgeübt, können die Kinder nach 10 Jahren keine Pflichtteilsergänzung mehr verlangen!


⚠️ Wichtig:

  • Diese Frage ist rechtlich umstritten.

  • Es gibt keine absolute Sicherheit, wie ein Gericht im Streitfall entscheiden wird.

  • Eine saubere Gestaltung der Schenkungsverträge und eine klare Dokumentation sind essenziell!


📌 Zusammengefasst:

| ✅ | Der „Trick 17“ kann bei frühzeitiger Umsetzung helfen, Pflichtteilsergänzungsansprüche zu minimieren. | | ⚠️ | Streitige Rechtslage: Ein Restrisiko bleibt bestehen. | | 🛡️ | Klare notarielle Gestaltung und juristische Begleitung sind unverzichtbar! |


🌟 Fazit:

Mit Schenkungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten und kluger Rückforderungsregelung lässt sich Pflichtteilsrisiko reduzieren.
Aber Achtung: Wegen der juristischen Unsicherheit sollte jede Gestaltung individuell geprüft und professionell umgesetzt werden!

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