Pflichtteil
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Im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geborener Pflichtteilsberechtigter. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geborener Pflichtteilsberechtigter

Frage:

Meine Mutter ist schon 1984 verstorben. 2006 verstarb mein Opa, meine Großmutter. Die Großeltern haben 2002 ein Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu „alleinigen und befreiten Vorerben“ eingesetzt haben. Kann ich Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen Schenkungen geltend machen, die mein Großvater vor meiner Geburt, also vor 1976, gemacht hat?

Antwort:

Ja, der BGH hat entschieden, dass es für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht erforderlich ist, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand. Es ist nicht erforderlich, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch schon zur Zeit der Schenkung bestanden hat. Diese sog. Theorie der Doppelberechtigung hat der BGH in seinem Urteil vom 23. 5. 2012 ( IV ZR 250/11) aufgegeben. Gegen die Theorie der Doppelberechtigung sprechen der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 2325 BGB. Sah der Ersten Entwurf zum BGB noch vor, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits zur Zeit der Schenkung vorhanden und pflichtteilsberechtigt sein musste, wurde diese Fassung von der Mehrheit der Gesetzgebungskommission ausdrücklich abgelehnt. Auch führt die Theorie der Doppelberechtigung zu einer mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr zu vereinbarenden Ungleichbehandlung von Abkömmlingen je nachdem ob sie vor oder nach der Schenkung geboren wurden.

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