Prozesskostenhilfe für Nachlasspfleger bei dürftigem Nachlass. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Prozesskostenhilfe für Nachlasspfleger bei dürftigem Nachlass
Stirbt eine Prozesspartei, die zunächst Prozesskostenhilfe erhielt, so ist für den Nachlasspfleger der unbekannten Erben ebenfalls Prozesskostenhilfe zu gewähren, wenn der Nachlass die Prozesskosten nicht deckt.
Für Experten:
OLG Saarbrücken v. 21.01.2010 – 9 W 357/ 09 – NJW-Spezial 2010, 199