Nachlasspfleger. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann muss ein Nachlasspfleger bestellt werden?
- Wenn der Nachlass der Fürsorge und Sicherung für die noch ungewissen Erben bedarf, muss das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen
- Wenn die Bestellung eines Nachlasspflegers zum Zwecke der Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beim Nachlassgericht beantragt wird.
§ 1961 BGB Nachlasspflegschaft auf Antrag
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.