Verarmter Schenker. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
🧓💸 Verarmter Schenker: Rückgabe statt Zahlung
🎁 Geschenk zurück – Zahlungspflicht entfällt!
Wenn ein Schenker verarmt und deshalb die Rückgabe eines geschenkten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück fordert, kann der Beschenkte seine gesetzliche Zahlungspflicht vermeiden, indem er das Geschenk einfach zurückgibt.
⚖️ Das bedeutet konkret:
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👴 Der Schenker ist mittellos und braucht Hilfe zum Lebensunterhalt.
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🏠 Er verlangt vom Beschenkten die Rückgabe des geschenkten Grundstücks.
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🙋 Der Beschenkte muss dann nicht zahlen, wenn er das Geschenk zurücküberträgt.
💡 Wichtig: Die Rückgabe beendet die Verpflichtung zur Geldzahlung nach § 528 BGB.
📚 Für Juristen:
„Macht der verarmte Schenker den Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch entgehen, dass er die Rückübertragung des Geschenks anbietet.“
📎 Rechtsprechung:
📆 BGH, Urteil vom 17.12.2009
📂 Az.: Xa ZR 6/09
📜 Fundstelle: ZEV 2010, 155