Restschuldbefreiung: Keine Obliegenheitsverletzung bei Erbschaftsausschlagung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Restschuldbefreiung: Keine Obliegenheitsverletzung bei Erbschaftsausschlagung
Das LG Mainz, hat in einem Beschluss vom 23.04.2003 (Az.: 8 T 79/03) festgestellt, dass dem Schuldner auch dann Restschuldbefreiung zu erteilen ist, wenn er eine Erbschaft in der Absicht der Gläubigerbenachteiligung ausschlägt.
Quelle: ZVI 2003, 362
Für Experten: InsO § 290 I Nr. 4
InsO § 83 Restschuldbefreiung; Erbschaft; Ausschlagung