Das falsche Ehegattentestament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg

Das falsche Ehegattentestament

Ehegatten können zusammen in einem sogenannten „Gemeinschaftlichen Testament“ über ihr Vermögen letztwillig verfügen. Ein ganz wichtiger Punkt wird dabei oft übersehen: Darf der Überlebende die gemeinsam getroffene Schlusserbenregelung, also die Verfügung für seinen eigenen Tod, wieder ändern? Das bedarf gründlichster Überlegung und Entscheidung im Testament. Ein schwierige Entscheidung, weil um die Zukunft geht, die man nicht kennt. Die Eheleute müssen wissen, ob sie sich gegenseitig Verfügungsfreiheit einräumen oder die Regelung lieber festklopfen, d.h. den Überlebenden binden wollen.

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