Notar
Notar

§ 2233 Sonderfälle Minderjährige und Blinde

§ 2233 BGB  Sonderfälle Minderjährige und Blinde

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby Kennt das BGB ein besonderes Blindentestament?

Ein besonderes „Blindentestament“ kennt das BGB nicht. Ein Blinder kann aber ein Testament nur durch mündliche Erklärung vor dem Notar errichten könne, da er Geschriebenes nicht zu lesen vermag. Besonderheiten gelten aber hinsichtlich der Blindenschrift (s.u.)

§ 2233 BGB Sonderfälle
   (1) Ist der Erblasser minderjährig, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift errichten.
   (2) Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht im Stande, Geschriebenes zu lesen, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar errichten

Beherrscht der Blinde die Blindenschrift, kann er ein Testament in Blindenschrift verfassen und diese Niederschrift dem Notar übergeben. Ein eigenhändiges Testament in Blindenschrift ist wohl nicht möglich, da der Blinde die Blindenschrift mittels einer Schablone schreibt und somit individuelle Schriftzüge ausgeschlossen sind.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren