Muss die Geliebte die Geldgeschenke versteuern? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss die Geliebte die Geldgeschenke versteuern?
Ein verheirateter Mann lebte mit einer anderen Frau zusammen und schenkte ihr rund zwei Millionen Euro. Als er verstarb und die Zuwendungen aufflogen, forderte das Finanzamt von der Frau 688.000,00 Euro Schenkungsteuer. Diese gab an, ihr Geliebter habe stets versprochen, er werde die Steuer zahlen. Das müsse nun die Erbin (Ehefrau des Mannes) übernehmen. Das Gericht widersprach.
Grund:
Der Mann hatte keinen wirksamen notariellen Vertrag gemacht, in dem die Frage der Schenkungsteuer geregelt war. Die Geliebte musste zahlen.
(FG Düsseldorf; 20.02.2008; Az. 4 K 1840/07)