Rottweiler Anwalt für Erbrecht Ruby live im SWR-Fernsehen

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Ruby Erbrecht Rottweil

Rottweiler Anwalt für Erbrecht Ruby am 16.12. live im SWR-Fernsehen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Rottweil / Baden-Baden. Um 17.20 Uhr gibt es am 16. Dezember das SWR-Tagesthema „Richtig vererben und schenken“ mit dem Rottweiler Erbrechtsanwalt Gerhard Ruby, Leiter des Deutsches Forum für Erbrecht in Baden-Württemberg.  Ruby tritt in der beliebten Verbrauchersendung „Kaffee oder Tee“ live auf und beantwortet Zuschauerfragen. Der SWR kündigt den Auftritt Rubys wie folgt an:

Gerade in den Zeiten der Patchwork-Familien wird im Erbrecht das Thema Schenkung immer wichtiger. Der klassische Fall: Die Eltern errichten ein „Berliner Testament“, sie setzen sich also gegenseitig als Erben ein und vereinbaren, die eigenen Kinder zu Schlusserben für das gesamte Vermögen zu machen. Einer der Ehepartner stirbt und der Überlebende findet einen neuen Partner, dem er jetzt das Haus oder das gesamte Vermögen vermachen will. Und genau hier beginnt die sogenannte „Bösartige Schenkung“, denn diese Schenkung widerspricht der testamentarischen Vereinbarung mit dem ersten Partner und enterbt, bis auf den Pflichtteil, faktisch die eigenen Kinder. Gerhard Ruby vom Deutschen Forum für Erbrecht erläutert, was in diesem Bereich erbrechtlich erlaubt und was verboten ist.

Die Tel.Nr. um Fragen zu stellen lautet: 0180-229-1545

(6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. abweichende Kosten)

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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