Rottweiler Anwalt für Erbrecht Ruby am 16.12. live im SWR-Fernsehen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Rottweil / Baden-Baden. Um 17.20 Uhr gibt es am 16. Dezember das SWR-Tagesthema „Richtig vererben und schenken“ mit dem Rottweiler Erbrechtsanwalt Gerhard Ruby, Leiter des Deutsches Forum für Erbrecht in Baden-Württemberg. Ruby tritt in der beliebten Verbrauchersendung „Kaffee oder Tee“ live auf und beantwortet Zuschauerfragen. Der SWR kündigt den Auftritt Rubys wie folgt an:
Gerade in den Zeiten der Patchwork-Familien wird im Erbrecht das Thema Schenkung immer wichtiger. Der klassische Fall: Die Eltern errichten ein „Berliner Testament“, sie setzen sich also gegenseitig als Erben ein und vereinbaren, die eigenen Kinder zu Schlusserben für das gesamte Vermögen zu machen. Einer der Ehepartner stirbt und der Überlebende findet einen neuen Partner, dem er jetzt das Haus oder das gesamte Vermögen vermachen will. Und genau hier beginnt die sogenannte „Bösartige Schenkung“, denn diese Schenkung widerspricht der testamentarischen Vereinbarung mit dem ersten Partner und enterbt, bis auf den Pflichtteil, faktisch die eigenen Kinder. Gerhard Ruby vom Deutschen Forum für Erbrecht erläutert, was in diesem Bereich erbrechtlich erlaubt und was verboten ist.
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