Sachbezugsverordnung: Werte für Unterkunft, Verpflegung und Altenteil. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was sind Unterkunft, Verpflegung und Altenteil wert?
Die frühere Sachbezugsverordnung heißt jetzt SozialversicherungsentgeltVO (SvEV). Sie bewertet Sachbezüge. Ihre Werte sind auch für das Steuerrecht verbindlich (§ 8 Abs. 2 EStG). So sind 2021 anzusetzen für
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freie Verpflegung monatlich 263 Euro
§ 2 – Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug
(1) 1Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 263 Euro festgesetzt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert für
1. Frühstück von 55 Euro,
2.Mittagessen von 104 Euro und
3.Abendessen von 104 Euro. -
freie Unterkunft in nicht abgeschlossener Wohnung inklusive Heizung und Strom monatlich 237 Euro
- freie Wohnung in abgeschlossener Wohnung die ortsübliche Miete. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit 4,16 Euro je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,20 Euro je Quadratmeter monatlich bewertet werden.
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Jahreswert für Vollbeköstigung und Nebenkosten im Rahmen eines Altenteils 3.861 je Altenteiler. Also 3.360 Euro je Altenteiler und 7722 Euro für das Altenteilerehepaar.