Wo ist das Erbrecht im Gesetz geregelt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wo ist das Erbrecht im Gesetz geregelt?
- im BGB
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB- Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht enthält das 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), §§ 1922 bis 2385.
- im ErbStG
Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz vom 17.4.1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997 geregelt.
- viele Nebengesetze
Daneben gibt es jede Menge Sonderregelungen in anderen Gesetzen, die aber Spezialbereiche betreffen.
Erbrecht ist schwierig
Erbrecht ist wegen seiner hohen Abstraktheit eine der schwierigsten, wenn nicht die schwierigste Materie im Recht überhaupt. Selbst viele Juristen, die sich nicht ständig mit Erbrecht beschäftigen machen viele Fehler im Erbrecht und wenn nicht dort, spätestens bei den steuerrechtlichen Fragen, die (oft unbemerkt) mit dem Erbrecht zusammenhängen. Dabei ist die Einkommensteuer z.B. bei der Erbauseinandersetzung oft viel gefährlicher als die Erbschaftsteuer. Beim Laien sind Fehler mit nahezu tödlicher Sicherheit vorprogrammiert.
Suchen Sie in erbrechtlichen und damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen immer den Rat eines auf Erbrecht seit Jahren spezialisierten Anwalts. Das Wissen und Können im Erbrecht muss über Jahre reifen. Wer als Anwalt z.B. den Interessenschwerpunkt angibt, hat diese Erfahrung regelmäßig nicht. Der „Fachanwalt für Erbrecht“, ein Titel der von den Kammern nach einem 120 Stunden Kurs mit Prüfung vergeben wird, bietet eine gewisse Gewähr, dass wenigstens eine Grundzahl von erbrechtlichen Mandaten bearbeitet wurde. Im Moment boomt der Erbrechtsmarkt und viele Anwälte, gerade auch jüngere, die ein Betätigungsfeld suchen, stürzen sich auf diesen Bereich, ohne vertiefte Kenntnisse zu besitzen. Am besten ist nach wie vor die persönliche Empfehlung von zufriedenen früheren Mandanten, wenn diese auf eine seit vielen Jahren auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei oder einen Anwalt verweist.