Wo ist das Erbrecht im Gesetz geregelt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Wo ist das Erbrecht im Gesetz geregelt?

  • im BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB- Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht enthält das 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), §§ 1922 bis 2385.

  • im ErbStG

Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz vom 17.4.1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997 geregelt.

  • viele Nebengesetze

Daneben gibt es jede Menge Sonderregelungen in anderen Gesetzen, die aber Spezialbereiche betreffen.

Erbrecht ist schwierig

Erbrecht ist wegen seiner hohen Abstraktheit eine der schwierigsten, wenn nicht die schwierigste Materie im Recht überhaupt. Selbst viele Juristen, die sich nicht ständig mit Erbrecht beschäftigen machen viele Fehler im Erbrecht und wenn nicht dort, spätestens bei den steuerrechtlichen Fragen, die (oft unbemerkt) mit dem Erbrecht zusammenhängen. Dabei ist die Einkommensteuer z.B. bei der Erbauseinandersetzung oft viel gefährlicher als die Erbschaftsteuer. Beim Laien sind Fehler mit nahezu tödlicher Sicherheit vorprogrammiert.

Suchen Sie in erbrechtlichen und damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen immer den Rat eines auf Erbrecht seit Jahren spezialisierten Anwalts. Das Wissen und Können im Erbrecht muss über Jahre reifen. Wer als Anwalt z.B. den Interessenschwerpunkt angibt, hat diese Erfahrung regelmäßig nicht. Der „Fachanwalt für Erbrecht“, ein Titel der von den Kammern nach einem 120 Stunden Kurs mit Prüfung vergeben wird, bietet eine gewisse Gewähr, dass wenigstens eine Grundzahl von erbrechtlichen Mandaten bearbeitet wurde. Im Moment boomt der Erbrechtsmarkt und viele Anwälte, gerade auch jüngere, die ein Betätigungsfeld suchen, stürzen sich auf diesen Bereich, ohne vertiefte Kenntnisse zu besitzen. Am besten ist  nach wie vor die persönliche Empfehlung von zufriedenen früheren Mandanten, wenn diese auf eine seit vielen Jahren auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei oder einen  Anwalt verweist.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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