Deutsche Steuern
Steuern

Schwarzgeld im Nachlass? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schwarzgeld im Nachlass?

Wer Schwarzgeld in der Erbschaft entdeckt, ist vielleicht überrascht. Jedenfalls sollte er der Versuchung widerstehen, das Schwarzgeld gegenüber dem Fiskus zu verschwiegen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige mit Nachversteuerung ist dringend zu empfehlen.  Nachfolgend einige Tipps und Infos zum Thema:

  • Sündenfall:

    Schwarzgeld zu Erben ist kein Vergehen. Wer das Erbe aber weiterführt und gegenüber dem Fiskus verschweigt, begeht eventuell selbst Steuerhinterziehung. Bei Entdeckung drohen Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren

  • Nachzahlung:

    Für die Sünden des Verstorbenen können Erben nicht bestraft werden, müssen aber zahlen. Der Fiskus kassiert die ihm entgangenen Steuern plus sechs Prozent Strafzinsen pro Jahr. Der Staat kann bis zu 13 Jahre zurück rechnen. Hinzu kommt die Vermögenssteuer für frühere Zeiträume – auch wenn die Vermögenssteuer 1996 das Bundesverfassungsgericht  für verfassungswidrig erklärt hat

  • Beichte:

    Packt einen Erben, der zunächst das Schwarzgeld verschwiegen hat, doch noch das schlechte Gewissen, kann er sich beim Finanzamt selbst anzeigen. Damit entgeht er der Strafe, muss aber die Steuern plus Zinsen nachzahlen. Die Beichte funktioniert nur, solange die Steuerbeamten noch keinen Wind vom Schwarzgeld bekommen haben.

  • Import:

    Problematisch wird es, wenn der Erbe auf die törichte Idee kommt, das Schwarzgeld in großem Umfang nach Deutschland zu schmuggeln. Die Zöllner an den Grenzen filzen Einreisende und informieren die Steuerbehörden über Bargeld im Gepäck. Entdeckung droht aber vor allem, wenn das Geld im Inland investiert wird. Der Staat hat viele Quellen: Notare und Grundbuchämter melden Immobilienkäufe automatisch an den Fiskus. Gleichzeitige erfährt der Finanzbeamte, ob ein Kredit aufgenommen oder der Preis mit Eigenkapital gezahlt worden ist. Betriebsprüfer können Investitionen in die Firma enttarnen und von dicken, neuen Wagen erfährt der Sachbearbeiter beim Finanzamt von der Kfz-Steuerstelle.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren