Sind Behindertentestamente sittenwidrig? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Sind Behindertentestamente sittenwidrig?
Diese Frage stellt sich, weil der Sozialhilfeträger benachteiligt sein könnte. Es geht dabei um Verfügungen von Todes wegen, die das Ziel haben, den Zugriff eines Sozialhilfeträgers auf den Nachlass, den ein Behinderter erhält, wegen ihm erbrachter Leistungen unmöglich zu machen. Der Bundesgerichtshof hat die Sittenwidrigkeit in solchen Konstellationen verneint. Er hat dies wie folgt begründet: im Sozialhilferecht ist weder ein gesetzliches Verbot einer solchen Gestaltung der Erbfolge enthalten, noch ergibt sich dies aus dem Schutzzweck des Sozialhilferechts. Es kann also nicht abgeleitet werden, dass dem Träger der Sozialhilfe der Zugriff auf das Vermögen der Eltern eines Hilfeempfängers spätestens bei dessen Tod gesichert werden müsse.